Oktober 2017
Sogenannte " internationale Schachtelbeteiligungen " i.S.d. § 10 Abs. 2 KStG haben die Besonderheit, dass Veräußerungsgewinne , Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen grundsätzlich außer Ansatz bleiben , sofern nicht nach Abs. 3...
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