Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Die Einnahmen von Stornogebühren sind nicht umsatzsteuerbar

Dezember 2007
Kategorien:
Klienten-Info

Der EuGH 18.7.2007 C-277/05 hat entschieden, dass in diesem Fall kein Leistungsaustausch, sondern ein Schadenersatz für die Auflösung des Vertrages vorliegt und daher kein umsatzsteuerbarer Tatbestand gegeben ist.

Bild: © Fineas - Fotolia


Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0