Februar 2013
Die Differenzierung zwischen dem Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand) und der Aktivierungspflicht von Aufwendungen ist steuerlich von großer Bedeutung, da es bei Einordnung als Erhaltungsaufwand sofort zur Betriebsausgabe kommt. Hingegen ist bei Aktivierung und...
Eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS (GZ RV/0183-F/11 vom 3.12.2012) hat die bisherige Verwaltungspraxis und Judikatur im Zusammenhang mit dem zeitlichen Auseinanderfallen von außergewöhnlicher Belastung und nachträglichem Kostenersatz (z.B. durch eine...
Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basiszinssatz zum 31.10.2012 (von 0,38%) zuzüglich 8% . Zur Vermeidung dieser sehr teuren Zinsen sowie sonstiger unangenehmer...
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