Newsletter-Anmeldung

Klienten-Info - Archiv

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Verlängerung der Erklärungsfristen

Januar 2004
Kategorien: Klienten-Info

Umsatzsteuer

:: Bereits seit 1. April 2003 ist die Umsatzsteuervoranmeldung im elektronischen Weg einzureichen, sofern dies dem Steuerpflichtigen technisch möglich ist.
:: Ab 1. Jänner 2004 ist grundsätzlich auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie zusammenfassende Meldung elektronisch zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Einkommensteuer

Ab 2004 gilt auch für die Einkommensteuererklärung 2003 die Verpflichtung der elektronischen Übermittlung, vorerst aber nur für Steuerpflichtige deren Jahresumsatz
€ 100.000,- übersteigt, es sei denn, die technischen Voraussetzungen hierfür fehlen.
Für die Einnahmen/Ausgabenrechner ist im Formular eine standardisierte Einnahmen/Ausgabenrechnung vorgesehen. Bilanzierende werden eine strukturierte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen haben, die von der Abgabenbehörde in elektronischer Form bearbeitbar ist.

Körperschaftsteuererklärung

Ab der Steuerveranlagung für 2003 sind buchführungspflichtige unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften sowie Privatstiftungen zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung verpflichtet.

Verlängerung der Erklärungsfristen

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen wird von bisher Ende März auf Ende April des Folgejahres verlagert. Bei elektronischer Einreichung sogar bis Ende Juni.

 

Bild: © John Hurst - Fotolia

Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand

Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.

Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0