Newsletter-Anmeldung

Klienten-Info - Archiv

Steuersparcheckliste 2006 - Teil 2: Für Arbeitgeber

Dezember 2006
Kategorien: Klienten-Info

- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei:

  • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,-
  • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) € 186,-
  • Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
  • Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken nicht jedoch vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplatz).
  • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis € 300,- jährlich pro Arbeitnehmer.
  • Mitarbeiterbeteiligung € 1.460,-
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag, wenn Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in direkter Umgebung verwendet werden können.

- Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie

20% von Aufwendungen bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung in einer - einem Teilbetrieb ähnlichen - Einrichtung können geltend gemacht werden, zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann auch eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Bildungsprämie kann besonders in einer Verlustsituation und bei Körperschaften attraktiv sein.

- Lehrlings-Förderungen

  • Blum-Prämie (Klienten-Info 10/2006)
  • Ausbildungsprämie (Klienten-Info 8/2006)
  • Entfernungsbeihilfe (Klienten-Info 8/2006)

- AMS-Beihilfe für Arbeitslose und Betriebe

Für Arbeitsverhältnisse, die vom 1. Februar bis 31. Dezember 2006 aufgenommen werden, gibt es die Kombilohn-Beihilfe für maximal 1 Jahr. (Klienten-Info 3/2006 und www.ams.at).

- Reisekosten für freie Dienstnehmer

Pauschale Reisekostenvergütungen (d.s. Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder) sind rückwirkend ab 1. Jänner 2005 von der Sozialversicherung befreit. Für die falsch abgerechneten Zeiträume kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind (Klienten-Info 10/2006).

Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand

Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.

Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0