Klienten-Info - Archiv
Klarstellungen des BMF zur Gastwirtepauschalierung
Für die Anwendung der Pauschalierung sind gem. Rz. 4292 EStR branchenfremde Leistungen dann nicht schädlich, wenn sie nicht mehr als 25% betragen. Laut BMF 17.3.2007 sind die Umsätze aus dem Verkauf von Tabakwaren nicht in diese Grenze einzubeziehen, weil es sich hiebei um branchentypische Umsätze handelt.
Dagegen stellen Provisionseinnahmen (z.B. aus Lotto-/Toto-Annahmestelle, Vertretertätigkeit) branchenfremde Leistungen dar und sind daher bei Überschreiten der 25% Grenze dem pauschalierten Gewinn in voller Höhe hinzuzurechnen, da - laut Ansicht des BMF - damit keine nennenswerten Betriebsausgaben verbunden sind. Diese Regelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Bild: © jayrb - Fotolia
© HOEHR & LEPUSCHITZ STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT OG | Klienten-Info
Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand
Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.